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Für eine Untervermietung brauchen Sie unbedingt die Erlaubnis der Genossenschaft. Denn uns interessiert es natürlich, wer in unseren Wohnungen wohnt, sei es als Wohnungsnutzer oder als Untermieter. Die Genehmigung beantragen Sie formlos unter Angabe Ihrer Wohnungsnummer und des Namens des zukünftigen Untermieters. Untermietvertragsformulare gibt es im Schreibwarenladen. Tragen Sie bitte ein, dass der Untermietvertrag mit dem Hauptmietvertrag endet. Für Untermieter besteht generell kein Rechtsanspruch, die Wohnung zu übernehmen, wenn der Hauptmieter auszieht. Eine ganze Wohnung kann übrigens nur im Ausnahmefall untervermietet werden, z. B. wenn Sie befristet beruflich im Ausland sind. Die Genehmigung für eine Untervermietung können Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsverwalter einholen. Wenn die Person des Untermieters keinen wichtigen Grund liefert, der zu seiner Ablehnung führen könnte und wenn Ihre Wohnung nicht überbelegt sein würde, steht einer Untervermietung in der Regel nichts im Wege. Je nach Wohnungsart erheben wir einen Zuschlag des Nutzungsentgelts (Untermietzuschlag).
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