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Anzahl der Schlüssel
Der Wohnungsnutzer erhält beim Einzug eine ausreichende Anzahl von Schlüsseln, die im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Zusätzlich benötigte Schlüssel für die Wohnung kann sich der Wohnungsnutzer auch selbst anfertigen lassen, soweit das möglich ist. Bitte teilen Sie eine Nachanfertigung von Schlüsseln Ihrem Verwalter mit. Den Schlüssel der Zentralschließanlage der Haustür darf der Nutzer nicht nachfertigen lassen. Diese Schlüssel können im Verwaltungsgebäude der Genossenschaft erworben werden.
Verloren gegangener Schlüssel
Jeder Wohnungsnutzer ist verpflichtet, Haus- und Wohnungsschlüssel sorgfältig zu verwahren und darauf zu achten, dass sie nicht verloren gehen oder gestohlen werden. Ist ein Schlüssel abhanden gekommen, muss der Nutzer uns darüber unterrichten. Den Aufwand für eine notwendige Auswechslung des Schlosses muss der Wohnungsnutzer bezahlen, wenn ihn am Verlust des Schlüssels ein Verschulden trifft. Dabei genügt es, wenn dem Wohnungsnutzer der Vorwurf eines fahrlässigen Verhaltens gemacht werden kann. Als fahrlässig anzusehen ist in der Regel die weit verbreitete Unsitte, außerhalb der Wohnung für Notfälle einen Schlüssel zu "verstecken", etwa unter der Fußmatte.
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