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Mein Zuhause

NACHMIETER
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Es gilt, einen weit verbreiteten Irrtum auszuräumen: Kein Vermieter ist verpflichtet (es sei denn, es ist vertraglich vereinbart), einen Wohnungsnutzer aus dem Nutzungsvertrag deswegen zu entlassen, weil dieser ihm drei Nachmieter stellt.
Selbstverständlich ist es den Vertragsparteien völlig unbenommen und wird von unserer Genossenschaft oft praktiziert, sich einvernehmlich über eine vorzeitige Beendigung des Nutzungsverhältnisses unter Weitervermietung an einen Nachmieter zu einigen.

 
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