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Es gilt, einen weit verbreiteten Irrtum auszuräumen: Kein Vermieter ist
verpflichtet (es sei denn, es ist vertraglich vereinbart), einen Wohnungsnutzer
aus dem Nutzungsvertrag deswegen zu entlassen, weil dieser ihm drei Nachmieter
stellt.
Selbstverständlich ist es den Vertragsparteien völlig unbenommen und wird von
unserer Genossenschaft oft praktiziert, sich einvernehmlich über eine vorzeitige
Beendigung des Nutzungsverhältnisses unter Weitervermietung an einen Nachmieter
zu einigen.
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