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Die Theorie vorweg: Die Genossenschaft ist verpflichtet, die Wohnungen der Wohnungsnutzer in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Nutzungszeit in diesem Zustand zu erhalten. Weist die Wohnung einen erheblichen Fehler auf oder fehlen wesentliche zugesicherte Eigenschaften, ist der Wohnungsnutzer berechtigt, das Nutzungsentgelt angemessen herabzusetzen. Natürlich möchten wir nicht, dass es so weit kommt! Ein Leistungskriterium der täglichen Arbeit der Hausverwaltung ist es, Mängelmeldungen zeitnah zu bearbeiten und zu beheben!
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