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Störender Lärm hat laut Berliner Lärmverordnung und Hausordnung von 20:00 bis 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig zu unterbleiben. Das gilt auch für die Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr. In der übrigen Zeit sind vermeidbare störende Geräusche ebenfalls zu unterlassen. Grundsätzlich gilt: Wenn sich alle Wohnungsnutzer an diese Bestimmungen halten, klappt es auch mit dem Nachbarn. Und wenn nicht, reden Sie mit ihm, es war vielleicht keine böse Absicht.
Lärmschutz ganz beispielhaft.
- Hundegebell bei Besuch gilt als zumutbar. Wird es zum Dauerzustand oder jault das Tier, wenn es allein ist, muss es beaufsichtigt oder besser erzogen werden.
- Vermeiden Sie bei Renovierungen geräuschvolle Arbeiten nach 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sollte Renovierungslärm ganz unterbleiben.
- Die Nachtruhe gilt auch für Partys. Haben Sie Grund zum Feiern, sollten Sie Ihre Nachbarn mit einem Hinweis um Verständnis bitten, um Ärger zu vermeiden.
- Unnötiges Hupen, Laufen lassen von Motoren und Zuschlagen von Fahrzeugtüren sind insbesondere zur Nachtzeit vor den Häusern zu unterlassen.
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