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Wer ausziehen möchte, muss schriftlich und nach den gesetzlichen Bestimmungen drei Monate im Voraus kündigen. Der laufende Monat zählt, wenn uns die Kündigung bis zum 3. Werktag vorliegt. In jedem Fall müssen alle Hauptmieter unterschreiben. Und vergessen Sie Ihre Vertragsnummer nicht.
Nach einer schriftlichen Bestätigung vereinbaren wir einen Besichtigungstermin. Laut Nutzungsvertrag sind Wohnungsnutzer zu Schönheitsreparaturen verpflichtet. Näheres hierzu unter dem Stichwort "Schönheitsreparaturen".
Übrigens: Wenn Sie einen Nachmieter stellen, versuchen wir das zu berücksichtigen. Verstehen Sie aber bitte, dass Interessenten mit längerer Wartezeit den Vorzug bekommen.
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