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Wer Hunde halten möchte, muss eine ganze Reihe von Pflichten beachten, die in der Berliner Hundeverordnung und im Nutzungsvertrag geregelt sind, z. B.
- Einholung der Erlaubnis des Vermieters (bei als gefährlich eingestuften Hunderassen wird die Genehmigung versagt)!
- Bezahlung der Hundesteuer!
- Der Hund muss ein Halsband mit Namen und Adresse des Besitzers (Hundemarke) sowie einen fälschungssicheren Chip tragen!
- Hunde müssen haftpflichtversichert sein (Mindestdeckung 1 Million Euro je Versicherungsfall).
- Generelles Hundeverbot für bestimmte Orte wie Spielplätze, Liegewiesen, Schwimmbäder und öffentliche Badestellen!
- Hunde sind an die Leine zu nehmen. Zwei Meter lange Leinen sind zugelassen in Parks und im Wald (in Hundeauslaufgebieten gibt es keinen Leinenzwang) sowie auf Sport- und Campingplätzen und in Kleingartenkolonien. Ein Meter lange Leinenpflicht gilt in Treppenhäusern, Innenhöfen, auf Zuwegen zu Häusern, bei öffentlichen Versammlungen, in Aufzügen, auf Volksfesten und sonstigen Großveranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Bahnhöfen und Haltepunkten!
- Artgerechte Tierhaltung: von Haltern großer Hunde in Stadtwohnungen wird großes Verantwortungsbewusstsein erwartet!
- Beseitigung des Hundekots ist Sache des Besitzers!
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