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Zimmer

Mein Zuhause

BESUCH
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Der Empfang von Besuch wird keinem Nutzer im Rahmen eines Nutzungsvertrages wirksam untersagt. Wer in seiner Wohnung ein- und ausgeht, wer bei ihm nächtigt oder auch für einige Wochen wohnt, hat allein der Nutzer zu bestimmen - es sei denn, es liegen ganz besondere Umstände in der Person des Besuchers vor.
Als Besucher gilt auch noch, wer für mehrere Wochen in der Wohnung bleibt. Wer länger als 6 bis 8 Wochen bleibt, wird kaum noch als Besuch eingestuft werden können. Es bedarf der Einwilligung der Verwaltung der WBG zur Aufnahme in die Wohnung.

Service Telefon
(030) 27 87 28-0
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Veranstaltungen
06.02.2012 - 14:00 Uhr
Auf der Strasse des Fortschritts
07.02.2012 - 09:00 Uhr
Computerkurs für Anfänger
08.02.2012 - 11:00 Uhr
Bibliothek (mit Internet)
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Links
wohnungsbaugenossenschaften.de
de.map24.com
berliner-genossenschaftsforum.de
kwh-preis.de
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Gästewohnungen
Annenstraße 1
46.00 m² | 4 Personen | 52.00€
Michaelkirchplatz 11
40.00 m² | 2 Personen | 46.00€
Neue Jakobstraße 30
13.00 m² | 1 Personen | 40.00€
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