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Für die Dauer einer längeren Abwesenheit (Urlaub, Kur, Krankenhausaufenthalt etc.) ist dringend anzuraten, dafür zu sorgen, dass voraussehbare Schäden in der Wohnung verhindert werden können (siehe auch Obhutspflicht). Es ist ausreichend, bei längerer Abwesenheit den Schlüssel zur Wohnung bei einer Person des Vertrauens zu hinterlassen, damit diese die Wohnung in gewissen Zeitabständen betreuen kann. Die Hausverwaltung der WBG "Berolina" ist davon zu unterrichten, wo der Schlüssel hinterlegt wurde. Man läuft sonst Gefahr, für die Fälle schadenersatzpflichtig gemacht zu werden, in denen ein Zugang zur Wohnung zur Gefahrenabwendung dringend erforderlich, aber nicht möglich ist. Dies ist besonders bei Abwesenheit des Nutzers im Winter wichtig, da die Gefahr des Einfrierens von Wasserleitungen besteht.
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