Die Funktionsweise einer Genossenschaft zeigt das Schaubild.
Die Zusammensetzung der einzelnen Organe der Wohnungsbaugenossenschaft "Berolina" eG ist nachfolgend erläutert.
Die Mitglieder
Die Mitglieder unserer Genossenschaft sind über ihre Geschäftsanteile wirtschaftliche Träger der Genossenschaft. Die Mitglieder wählen alle 5 Jahre ihre Vertreter in der Vertreterversammlung. Entsprechend der Satzung sind auf je 90 angefangene Mitglieder ein Vertreter sowie je 400 angefangene Mitglieder ein Ersatzvertreter zu wählen.
Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das höchste Beschlussorgan der Genossenschaft. Die gewählten Vertreter nehmen die Rechte der Mitglieder wahr. In der Vertreterversammlung gilt das Prinzip: ein Mitgied = eine Stimme. Die Anzahl der Anteile bleibt außer Acht.
Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand in seiner Geschäftsführung. Er besteht aus sieben Mitgliedern und wird von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt. Vorstand und Aufsichtsrat legen gemeinsam die Unternehmensausrichtung fest. Sie beschließen unter anderem die Grundsätze der Investitionstätigkeit, des Erwerbs von Grundstücken, der Aufnahme von Fremdmitteln und treffen Festlegungen zur Vertreterwahl.
- Rudolf Langer (Vorsitzender)
- Gerhard Ziglowski (stellvertretender Vorsitzender)
- Heidrun Prokoph
- Frank Rauhut
- Frank Scherf
- Dr. Uta Wallburg
- Eckhard Wehner
Der Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft und leitet sie unter Beachtung der in Gesetz und Satzung festgelegten Beschränkungen in eigener Verantwortung. Er besteht aus mindestens zwei Personen. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat auf fünf Jahre bestellt.
- Frank Schrecker (Vorstandsvorsitzender)
- Jörg Kneller (Vorstandsmitglied)
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- Annenstraße 1
- 46.00 m² | 4 Personen | 52.00€
- Michaelkirchplatz 11
- 40.00 m² | 2 Personen | 46.00€
- Michaelkirchstraße 4
- 16.00 m² | 2 Personen | 20.00€
