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Genossen-schaftliche
Demokratie

 

Themen dieser Seite
Ein bisschen Geschichte | Reine Demokratie | Organe der Genossenschaft |
Die Verwaltung | Das andere Wohnen | Fragen zur Genossenschaft

Fragen zur Genossenschaft


Sind Genossenschaftswohnungen grundsätzlich billiger als vergleichbare auf dem Wohnungsmarkt?

Nein. Auch Genossenschaften sind ökonomisch zu führende Wirtschaftsunternehmen und müssen den Gesetzen des Marktes gehorchen, wenn sie erfolgreich sein wollen. Sie kaufen Grundstücke nach Marktpreisen, sie müssen das richtige - das heißt nicht immer das günstigste - Angebot finden. Sie müssen wie jeder andere Bauherr, das langlebige Wirtschaftsgut Wohnung finanzieren und darüber mit Banken und anderen Geldgebern verhandeln. Genossenschaftswohnungen haben dennoch oft günstigere Mieten, weil Genossenschaften auf gut erhaltene Altbestände blicken können, deren Finanzierungszeit abgelaufen ist und weil sie nicht an Mieten herausholen, was der Markt hergibt, sondern was der Gesamtwirtschaftsplan vorgibt.


Was ist das besondere am genossenschaftlichen Eigentum?

Unter dem Dach der Genossenschaften findet sich genossenschaftliches Gemeinschaftseigentum. Es gibt aber Genossenschaften, die neben dem Mietwohnungsbau Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen bauen und an ihre Mitglieder verkaufen.
In der Regel sind die Genossenschaften bestrebt, dass ihre Häuser und Wohnungen auf Dauer der Spekulation entzogen bleiben und dass sich nicht durch Verkäufe das im Laufe der Jahre aufgebaute beträchtliche Vermögen mindert. Dies könnte den Sinn der Genossenschaften und ihren Förderauftrag in Frage stellen, nämlich auch zukünftigen Mitgliedern und nachwachsenden Generationen preisgünstige, gut ausgestattete und zeitgemäß erhaltene Wohnungen zur Verfügung zu stellen.


Was bedeutet es, ein genossenschaftliches Dauerwohnrecht zu haben, eine Art Kündigungsschutzgesetz für Genossenschafter?

Die Genossenschaften schließen mit ihren Mitgliedern sogenannte Dauernutzungsverträge. Das bedeutet in der Praxis, die Wohnung ist nahezu unkündbar, außer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die von allen Mitgliedern geformte Satzung der Genossenschaft. Eine Art Wohnversicherung also. Es gibt eben keinen Eigentümer, der sie mit einer Eigenbedarfsklage aus der Wohnung heraustreibt. Schließlich ist das Mitglied ja auch Miteigentümer der Genossenschaft.


Was ist die Satzung einer Genossenschaft?

Satzung hört sich wie Gesetz an und das ist auch so. In der Satzung - oft auch Statuten genannt, was aus dem Lateinischen kommt und dasselbe bedeutet - haben die Mitglieder einer Genossenschaft aufgeschrieben, welchen Zweck die Genossenschaft haben soll, welche Rechte und Verantwortlichkeiten der Einzelne und die Genossenschaftsorgane haben und so weiter. Sie Satzung ist die Verfassung einer Genossenschaft, die das Miteinander regeln soll
Klar, dass diese Verfassung so ernst genommen wird, dass nur die Mitglieder oder die Vertreterversammlung sie ändern kann.


Was sind denn Genossenschaftsorgane?

Das hat etwas mit der Organisation zu tun, das heißt, wie die Genossenschaft sich organisiert hat. Wichtigstes Organ einer Genossenschaft ist natürlich die Mitgliederversammlung, wo jedes Mitglied eine Stimme hat. Das funktioniert bei kleinen Genossenschaften. Bei vielen tausend Mitgliedern kann das unübersichtlich und unpraktikabel werden. Also wählen die Mitglieder sich eine Zahl von Vertretern, die in der Vertreterversammlung die Meinung aller Mitglieder zu Gehör bringen - so wie Volksvertreter das im Parlament tun.
Oberstes Organ einer Genossenschaft ist die Mitglieder- oder Vertreterversammlung. Sie wählt den Aufsichtsrat. Der berät den Vorstand und kontrolliert die Geschäfte.


Was geschieht eigentlich mit den Genossenschaftsanteilen?

Die Summe der Anteile und der Rücklagen bildet die Basis des Geschäftes. Sie ist das, was man in der Wirtschaft die Eigenkapitalquote nennt, wenn es ans Finanzieren eines Projektes geht. Fast alle Genossenschaften zahlen auf das eingezahlte Kapital eine Dividende - in der Regel eine geringe. Denn es soll verhindert werden, dass einzelne finanzkräftigere Mitglieder mit ihren Anteilen auf diese Weise spekulieren. Geschäftliche Überschüsse, die über die Dividende hinausgehen, werden von der Genossenschaft immer wieder investiert und nicht konsumiert. Beim Austritt aus einer Genossenschaft wird das Geschäftsguthaben ausgezahlt.


Bin ich als Wohner bei meiner Genossenschaft eigentlich Miteigentümer meiner Wohnung?

Nein. Als Mitglied hat man zwar eine eigentumsähnliche Sicherheit. Aber das Miteigentum der einzelnen Mitglieder bezieht sich nicht auf die genutzte Wohnung, sondern auf das Wohnungsunternehmen. Genossenschaften stellen damit eine besondere Form des privaten Wohneigentums dar. Eigentümer der Grundstücke, Häuser und Wohnungen bleibt immer die Genossenschaft, damit auch zukünftige Mitglieder und nachwachsende Generationen preiswert und sicher mit Wohnraum versorgt werden können.


Kann ich meine Genossenschaftsanteile als Investition in den Wohnungsbau steuerlich geltend machen?

Bisher nicht. Die Genossenschaften fordern aber seit langem, dass der Bau und Erwerb von Wohnungen für die Mitglieder als Investition in Wohneigentum anerkannt wird und - sicher modifiziert - vor dem Finanzamt geltend gemacht werden kann. Ein Ansatzpunkt könnte sein, die Kapitalbeteiligung bei Genossenschaften über die üblichen Genossenschaftsanteile hinaus in Verbindung mit einer selbst genutzten Genossenschaftswohnung steuerlich zu begünstigen. Das wäre ein Akt der Steuergerechtigkeit - zum Beispiel gegenüber dem Häuserbauer, dem der Gesetzgeber viele Steuervergünstigungen gewährt. Genossenschaftseigentum ist kein Eigentum zweiter Klasse.


Was darf ich in meiner Genossenschaftswohnung verändern und wer kümmert sich um anfallende Reparaturen?

In den Nutzungsverträgen steht ziemlich deutlich, was man darf und was man besser lässt. Aber es ist klar: Bauliche Veränderungen, auch wenn sie im Prinzip Verbesserung der Wohnung bedeuten, müssen vom Vorstand, also von der Geschäftsführung, genehmigt werden. Ganz normale Instandhaltungsarbeiten sind dem Nutzer zuzumuten. Richtige Reparaturen sind Sache der Genossenschaft. Meist müssen solche Mängel der Geschäftsstelle gemeldet werden, die dann die Handwerker in Bewegung setzt. Eine wichtige Rolle kann dabei der Hauswart spielen, der Hilfe und Rat bietet und oft auch Mitglied der Genossenschaft ist.


Bin ich an den Gemeinschaftseinrichtungen beteiligt, auch wenn ich Sie nicht nutze?

Aber ja. Wohnen bei Genossenschaften hat von Anfang an bedeutet, an wohnreformerischen Unternehmen beteiligt zu sein. Das begann mit einer radikalen Abkehr vom Bau von Mietskasernen und mit der Hinwendung zu gesunden Wohnverhältnissen.

In den 20er Jahren sind verstärkt Wohnanlagen entstanden, die ergänzt wurden durch Kindergärten, Spielplätze, Altenheime, durch Wasch- und Badehäuser. Das war praktizierte Sozialpolitik.

Heute haben sich die Bedürfnisse geändert. Heute gehören ausgedehnte Grünanlagen und Parkplätze zum allgemeinen Bedarfskatalog. Der Ausbau sozialer Dienste, beispielsweise von Selbsthilfegruppen oder von Altenpflege in gewohnter Umgebung, gehört zu den Gemeinschaftsaufgaben der Genossenschaften. Dass daran über die Mitgliedschaft und die von allen getragene Geschäftspolitik die genossenschaftlichen Wohner beteiligt sind, gehört noch immer zu unserem Selbstverständnis. Darauf sind wir auch stolz

Wohnen bei Genossenschaften hat schon immer mehr bedeutet als ein Dach über dem Kopf.



© 2002 WBG Berolina
 

 


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