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Genossen-schaftliche
Demokratie

 

Themen dieser Seite
Ein bisschen Geschichte | Reine Demokratie | Organe der Genossenschaft |
Die Verwaltung | Das andere Wohnen | Fragen zur Genossenschaft

Das andere Wohnen

Da ist einmal die Tatsache, dass man als Mitglied einer Genossenschaft gewissermaßen "Mieter im eigenen Haus" ist. Das gibt nicht nur ein gutes Gefühl, sondern verschafft auch - außer man zahlt dauernd die Miete nicht oder demoliert die Wohnung - lebenslanges Wohnrecht. Das Genossenschaftsgesetz schützt also das Wohnen besser als das normale Mietrecht. Andererseits aber kann das Genossenschaftsmitglied jederzeit seinen Nutzungsvertrag kündigen, und wenn es die Genossenschaft verlässt, bekommt es sein Geschäftsguthaben zurück.

Vor allem aber: Wohnungen bei Genossenschaften sind keine Spekulationsobjekte. Das bedeutet wirtschaftlich angemessene Nutzungsentgelte, hohe Investitionen in den Neubau, in die Erhaltung, oft genug in Gemeinschaftseinrichtungen und in wohnreformisches Planen und Bauen.

Selbsthilfe, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung - das sind die Säulen, auf denen das genossenschaftliche Denken aufgebaut ist. Dafür ist einst gekämpft worden. Es lohnt sich heute, darüber noch einmal nachzudenken.



© 2002 WBG Berolina
 

 


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