Genossen-schaftliche
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Fragen zur Genossenschaft

Das andere Wohnen
Da ist einmal die Tatsache, dass man als Mitglied einer Genossenschaft
gewissermaßen "Mieter im eigenen Haus" ist. Das gibt nicht
nur ein gutes Gefühl, sondern verschafft auch - außer man zahlt
dauernd die Miete nicht oder demoliert die Wohnung - lebenslanges Wohnrecht.
Das Genossenschaftsgesetz schützt also das Wohnen besser als das
normale Mietrecht. Andererseits aber kann das Genossenschaftsmitglied
jederzeit seinen Nutzungsvertrag kündigen, und wenn es die Genossenschaft
verlässt, bekommt es sein Geschäftsguthaben zurück.
Vor allem aber: Wohnungen bei Genossenschaften sind keine Spekulationsobjekte.
Das bedeutet wirtschaftlich angemessene Nutzungsentgelte, hohe Investitionen
in den Neubau, in die Erhaltung, oft genug in Gemeinschaftseinrichtungen
und in wohnreformisches Planen und Bauen.
Selbsthilfe, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung
- das sind die Säulen, auf denen das genossenschaftliche Denken aufgebaut
ist. Dafür ist einst gekämpft worden. Es lohnt sich heute, darüber
noch einmal nachzudenken.
 

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